Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

 

Ab dem 10.03.2021 muss die Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend: TVO) angewendet werden.

Mit der TVO soll erreicht werden, dass die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei der Kapitalanlage unter anderem von Lebensversicherungsunternehmen unterstützt werden. Dabei geht es nicht nur um die Bekämpfung des Klimawandels, sondern unter dem Kürzel ESG-Kriterien allgemein um ökologische Ziele, soziale Ziele und eine gute Unternehmensführung (Governance). Versicherungsvermittler sind davon betroffen, wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln.

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Ein Bewerben ökologischer oder sozialer Merkmale mit einem Finanzprodukt ist mit diesen Ausführungen nicht beabsichtigt.

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten sowie Anbietern und Finanzprodukten berücksichtigen wir die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Entscheidung für ein Produkt einen für uns erkennbaren Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeutet. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers oder Anbieter von Finanzprodukten informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Anbieter, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Im Rahmen der Anlage- oder Versicherungsberatung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter aufgrund der derzeit nur beschränkt vorliegenden Informationen der Anbieter aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.

Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Für die Richtigkeit der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen sind wir nicht verantwortlich.
Eine standardmäßige Berücksichtigung wird erfolgen, sobald nach unserer Auffassung ausreichend Informationen der Anbieter vorliegen. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Vergütung erfolgt grundsätzlich eine identische Vergütung für Produkte mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsrisiken. Falls Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung des Vermittlers fördern, wird die höhere Vergütung von uns angenommen. Die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlage- oder Finanzprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.